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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für künstlerische Leistungen von Daria Reich
(Stand: Oktober 2025)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Daria Reich,Quedlinburger Weg 29, 30419 Hannover (nachfolgend „Anbieterin“) und
ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

 

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein schriftliches oder mündliches Angebot annimmt und die Annahme von der Anbieterin bestätigt wurde.
Absprachen per E-Mail gelten als verbindlich.

 

3. Leistungen

Die Anbieterin erbringt künstlerische Leistungen als Sängerin, Moderatorin, Darstellerin und/oder freie Rednerin.
Der konkrete Leistungsumfang (z. B. Anzahl der Songs, Dauer der Rede, Technik, etc.) wird individuell vereinbart und schriftlich festgehalten.

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4. Vergütung & Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Gage ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen fällig.
Bei Buchungen wird eine vom Leistungsumfang abhängige Reservierungsgebühr verlangt, die nicht erstattungsfähig ist. Ausnahme – siehe Punkt 6.

Alle Preise sind Endpreise im Sinne von § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung, keine Umsatzsteuer).

 

5. Stornierung durch den Auftraggeber

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen (E-Mail, Brief).
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Stornierung folgende Beträge an die Anbieterin zu zahlen:

  • Bis 60 Tage vor dem Termin: kostenlos (ausgenommen Reservierungsgebühr)

  • 59–30 Tage vor dem Termin: 30 % der vereinbarten Gage

  • 29–7 Tage vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Gage

  • Weniger als 7 Tage vor dem Termin: 80 % der vereinbarten Gage

Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Stornierung.

 

6. Rücktritt durch die Anbieterin

Sollte die Anbieterin krank oder aus anderen wichtigen Gründen verhindert sein, bemüht sie sich, eine gleichwertige Ersatzperson zu stellen.
Ist das nicht möglich, wird die bereits gezahlte Vergütung einschließlich der Reservierungsgebühr vollständig und unverzüglich zurückerstattet.

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7. Pflichten des Auftraggebers /
Wetterschutz bei Außenveranstaltungen

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die vereinbarte Technik (z. B. Stromanschluss, Tonanlage, etc.) rechtzeitig am Veranstaltungsort bereitsteht, soweit nichts anderes vereinbart ist.

 

Bei Open-Air-Veranstaltungen muss der Auftraggeber für geeigneten Wetter- und Sonnenschutz sorgen:

  • Bei Regen: Regenschutz oder Überdachung für die Anbieterin und das Equipment

  • Bei sonnigem Wetter mit Temperaturen über 20 °C: geeigneter Sonnenschutz (z. B. Pavillon, Sonnenschirm, Zelt)

  • Bei Sturm oder extremer Witterung: Durchführung in einem geeigneten Innenraum

 

Die Anbieterin weist den Auftraggeber frühzeitig auf diese Pflichten hin. Sollte sie am Veranstaltungstag feststellen, dass diese Bedingungen nicht erfüllt sind, ist sie aus gesundheitlichen und sicherheitstechnischen Gründen berechtigt, den Auftritt nicht durchzuführen.
In diesem Fall gilt der Auftritt als nicht durchführbar aufgrund der Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten durch den Auftraggeber und wird gemäß Punkt 5 als Stornierung behandelt.

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8. Urheberrechte und Aufnahmen

Mitschnitte der Auftritte dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Anbieterin erfolgen.
Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen (z. B. auf Websites, in sozialen Medien oder Presse) muss vorher mit der Anbieterin abgestimmt werden.
Eine erteilte Zustimmung zur Aufnahme oder Veröffentlichung kann jederzeit aus wichtigem Grund widerrufen werden.
Bei Zuwiderhandlung behält sich die Anbieterin rechtliche Schritte sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

 

9. Terminverschiebungen aufgrund behördlicher Anordnungen oder außergewöhnlicher Umstände

Sollte der vereinbarte Termin aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs beider Parteien liegen (z. B. behördlich angeordneter Lockdown, Kontaktverbot, Veranstaltungsverbot, Pandemie oder Naturkatastrophe, etc.), nicht stattfinden können, gilt Folgendes:

  • Der Auftraggeber kann eine kostenlose Terminverschiebung beantragen.

  • Der neue Termin muss gemeinsam mit der Anbieterin abgestimmt werden, um ihre Verfügbarkeit zu gewährleisten.

  • Erfolgt eine Terminverschiebung durch den Auftraggeber ohne vorherige Absprache und ist die Anbieterin am neuen Termin nicht verfügbar, gilt der Vorgang als Stornierung gemäß Punkt 5.

 

10. Haftung

Die Anbieterin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für technische Probleme (z. B. Stromausfall, defekte Anlagen vor Ort), die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen, wird keine Haftung übernommen.

 

11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Hannover.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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